Sterbegeldversicherung
Erweiterte Leistungsverbesserungen bei den ST-Tarifen
Gewinnzuschlag
Auf die nach den Tarifen ST, ST-UZ, ST-UZ/DH, ST-UZ 1, ST-UZ/Ü und ST 1 versicherten Sterbegelder wird mit Zustimmung der Vertreterversammlung in einem Versicherungsfall (Todesfall) in Verlängerung der bisherigen Regelung bis zum 30. September 2013 ein Gewinnzuschlag von 33 1/3 % gezahlt, aufgerundet auf jeweils volle Euro. Dieser Gewinnzuschlag wird auch nach einem Unfalltod zusätzlich zum Unfall-Sterbegeld gewährt.
Beitragsfreies Sterbegeld (Bonus)
Die erwirtschafteten Überschüsse werden nicht nur in Form von Gewinnzuschlägen, sondern auch durch die Erhöhung des beitragsfreien Sterbegeldes an die Versicherten weitergegeben. Während die Höhe des Gewinnzuschlages maximal 33 1/3 % betragen darf und auch differieren kann, handelt es sich bei dem Bonus um ein zusätzliches beitragsfreies Sterbegeld, das nicht nur für die Dauer von 3 Jahren gewährt wird, sondern auf Dauer den Leistungsumfang der Sterbegeldversicherung erhöht. Die SONO gewährt mittlerweile je nach Tarif Bonifikationen, in Abhängigkeit der Versicherungsdauer, des Eintrittsjahres und des Geschlechts, in Höhe von bis zu 85,0% bei den weiblichen Versicherten und bis zu 56,0% bei den männlichen Versicherten.
Notwendigkeit der Sterbegeldversicherung
Nicht erst seit Streichung des gesetzlichen Sterbegeldes ist im Rahmen der Vorsorge eine private Absicherung unumgänglich geworden. Die Sterbegeldversicherung, seit der Antike bekannt, leistet auch gerade heute in unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft einen wichtigen Beitrag. In den schwersten Stunden können wir zumindest einen finanziellen Verlust unkompliziert ausgleichen.
Informieren Sie sich welche Möglichkeiten Sie haben, sich und Ihre Familie abzusichern.